Wie kaufe ich ein Haus in Spanien?

Eine Immobilie in Spanien zu kaufen ist einfach, sehr ähnlich wie in der Schweiz und als Schweizer Bürger haben sie die gleichen Rechte wie Bürger aus den EU-Länder.

Machen sie auf keinen Fall Anzahlungen / Zahlungen weder in Bar noch per Überweisung, auch wenn der Verkäufer sie dazu drängen will!

 

 1. Schritt:


Sie eröffnen bei einer spanischen Bank ein normales Euro-Bankkonto das auf ihren Namen lautet. Bei allen spanischen Banken haben Sie auch die Möglichkeit von elektronischem Banking und es ist von Vorteil wenn Sie auch einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht über das Bankkonto erteilen. Für die Eröffnung des Bankkontos brauchen Sie eine gültige Indentitätskarte oder Pass, eine kleine Einzahlung von 100 Euro genügt und ihr Bankonto ist aktiv. Wenn Sie wieder zu Hause sind ist es sinnvoll eine erste Überweisung von ca. Euro 2000.- zu tätigen, für die ersten Rechnungen des Notars und allenfalls eines Übersetzers. Später können sie dann die Summen überweisen die sie zum Kauf der Immobilie brauchen.

 

2. Schritt:


Für alle rechtlichen Schritte die man in Spanien tätigen will brauchen sie die N.I.E. Nummer (numero de identidad del extranjero) die Identitätsnummer für Ausländer. Die N.I.E. kann von der Policia Nacional in Spanien oder vom spanischen Konsulat in der Schweiz ausgestellt werden. Dieses Dokument dient der Steueridentifikation und bleibt ihnen ein Leben lang, ausser sie erwerben die spanische Staatsbürgerschaft. Wir empfehlen ihnen diese N.I.E. Nummer über einen Notar (notario) oder Rechtsanwalt (abogado) in Spanien zu beantragen, sie sparen viel Zeit. Die N.I.E. verpflichtet sie nicht zu einem Kauf einer Immobilie.

 

3. Schritt:


Sie haben ein Haus oder Grundstück gefunden, dass sie kaufen möchten und wählen nun einen Notar (notario) aus, empfohlen wird ein Notar der auch deutsch spricht. Der Notar wird nun die Escritura (notarieller Kaufvertrag) vorbereiten der zum Kauf notwendig ist, dazu wird er ihre N.I.E. Nummer brauchen. Er wird nun den aktuellen Auszug aus dem spanischen Grundbuch verlangen, das ist eine neue gesetzliche Pflicht des Notars, damit wird verhindert das ihr Haus oder Grundstück schon einmal verkauft wurde (Doppelverkauf). Aus diesem Grunde dürfen auch keine Barzahlungen an irgendwelche Personen getätigt werden. In der Escritura werden der Verkaufspreis, die Zahlung an den Verkäufer und der Besitzantritt festgelegt. Die Zahlungen an den Verkäufer werden heute alle per Banküberweisung getätigt. Der Notar wird nun sofort die Eintragung ins spanische Eigentumsregister verlangen und sie sind nun stolzer Besitzer einer spanischen Immobilie.

Wie kauf ich ein Haus in Spanien?